Standesamt Aach

Anschrift

Standesamt Aach
Hauptstraße 16
78267 Aach


Mail:
standesamt@aach.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Aach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@aach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Aach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Aach

Definition

Eine Hochzeit benennt eine behördliche, meistenteils rechtens zugestandene, belegte Begründung eines Verbunds von paarigen Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Vermählung beim Standesamt in Aach anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie selber beim Standesamt Aach antreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist dieser befugt den anderen schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Aach antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann dafür einige Fragen an die Eheschließenden stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Hochzeit amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Verlobten beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form beauftragen, die Hochzeit anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Aach angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Ausnahmen zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Nachweise erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis eingetragen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.

 

Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

Wem dem so ist, ist eine Hochzeit nicht gestattet.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

Sind Sie aus dem Ausland?

Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen Termin für die Trauung festmachen.

Unterlagen

Meist sind folgende Urkunden vorzuweisen:

 Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original eingereicht werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können weitere Papiere erforderlich sein! Das Standesamt in Aach klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Aach zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Aach

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Freiburg

Kreis
Konstanz

Höhe
545 m ü. NHN

Fläche
10,68 km2

Einwohner
2304 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
216 Einwohner je km2

Postleitzahl
78267

Vorwahl
07774

KFZ Kennzeichen
KN, STO

Gemeindeschlüssel
08 3 35 001

Bürgermeister
Manfred Ossola

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

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Aach

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