Standesamt Osterburken Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Osterburken
Marktplatz 3
74706 Osterburken


Mail:
standesamt@osterburken.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Osterburken vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@osterburken.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Osterburken.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Osterburken

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, diejenigen, die die Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Osterburken geboren wurden, beim Standesamt Osterburken beantragt werden.

Nachstehend sind einige allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Meistens besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Osterburken die Geburtsurkunde aus. Es existieren unterschiedliche Arten der Geburtsnachweisen, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird gebraucht für verschiedene Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Urkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Osterburken eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür werden meistens personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Osterburken

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine bewiesene, weitgehend gerecht statthafte, belegte Begründung einer Beziehung von paarigen Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Amt in Osterburken erklären und die zu diesem Zweck erforderlichen Unterlagen zu besorgen. Prinzipiell müssen Sie selbst beim Amt in Osterburken antreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist erforderlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für das Recht der Trauung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können weitere Schreiben erforderlich sein! Das Standesamt in Osterburken berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Osterburken zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Osterburken

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Karlsruhe

Kreis
Neckar-Odenwald-Kreis

Höhe
247 m ü. NHN

Fläche
47,32 km2

Einwohner
6577 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
139 Einwohner je km2

Postleitzahl
74706

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
MOS, BCH

Gemeindeschlüssel
08 2 25 075

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Osterburken

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