Standesamt Rot am See Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Rot am See
Raiffeisenstraße 1
74585 Rot am See


Mail:
standesamt@rot-am-see.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rot am See vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rot-am-see.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rot am See.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rot am See

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, die die Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Rot am Seegeborene Personen beim Standesamt Rot am See zu beantragen.

Im Weiteren sind mehrere Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Meistens besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, trotzdem können ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Amt Rot am See die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Arten von Geburtsbescheinigungen, etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Rot am See eine Duplikaturkunde beantragen. Dafür werden gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rot am See

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine behördliche, meistens legitim rechtmäßige, untermauerte Bestätigung eines Verbunds zweier Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Rot am See aufnehmen und die hierbei wichtigen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Rot am See erscheinen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Einschreibung der Hochzeit rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können andere Unterlagen gefordert sein! Das Standesamt in Rot am See berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Rot am See schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Einholung der erforderlichen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Rot am See

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Baden Württemberg

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