Standesamt Orsingen-Nenzingen Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Orsingen-Nenzingen
Adenauerstraße 4
78333 Stockach


Mail:
standesamt@stockach.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Orsingen-Nenzingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stockach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Orsingen-Nenzingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Orsingen-Nenzingen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Orsingen-Nenzingengeborene Personen beim Standesamt Orsingen-Nenzingen zu beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. In der Praxis besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Standesamt Orsingen-Nenzingen die Urkunde aus. Es gibt variantenreiche Kategorien von Geburtsurkunden, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt für vielfältige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, kann man beim Standesamt Orsingen-Nenzingen eine Duplikaturkunde anfordern. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Orsingen-Nenzingen

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine dokumentierte, gewöhnlich juristisch erlaubte, untermauerte Erklärung einer Bindung gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Vermählung bei der Behörde in Orsingen-Nenzingen erklären und die hierbei notwendigen Dokumente beziehen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Orsingen-Nenzingen vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Amt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Registration der Verehelichung wirksam. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andere Belege wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Orsingen-Nenzingen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Orsingen-Nenzingen zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der zwingenden Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Orsingen-Nenzingen

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Freiburg

Kreis
Konstanz

Höhe
491 m ü. NHN

Fläche
69,73 km2

Einwohner
17.118 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
245 Einwohner je km2

Postleitzahl
78333

Vorwahl
07771

KFZ Kennzeichen
KN, STO

Gemeindeschlüssel
08 3 35 079

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Orsingen-Nenzingen

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