Standesamt Langenbrettach Geburtsurkunde
Anschrift
Standesamt Langenbrettach
Hauptstraße 50
74196 Neuenstadt am Kocher
Mail: standesamt@neuenstadt.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langenbrettach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@neuenstadt.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langenbrettach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Langenbrettach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Langenbrettach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Langenbrettach geboren sind.
Nachfolgend finden Sie verschiedene Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der BRD sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen können auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt einreichen.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Amt Langenbrettach die Urkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Formen von Geburtsbescheinigungen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
Nutzung
Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird für diverse Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.
Nachbestellung
Falls einmal die Urkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Langenbrettach eine neue Urkunde bitten. Dafür benötigt man üblicherweise persönliche Angaben und eine Identifikation, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Langenbrettach
Definition
Eine Trauung bezeichnet eine erklärte, zumeist rechtlich statthafte, verankerte Erklärung eines Verbunds gemeinsamer Personen.
Beschreibung
Die Personen sollten die Vermählung bei der Behörde in Langenbrettach anmelden und die dafür erforderlichen Nachweise. beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie selber bei der Behörde in Langenbrettach vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welche Behörde für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat anmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Amt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte kann hierfür mehrere Fragen an das Paar richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Aufnahme der Verehelichung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte eine Mitteilung vom Standesamt. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Langenbrettach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Langenbrettach schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der benötigten Papiere zeitlastig sein kann.
Kosten
Der Preis für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Langenbrettach
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Stuttgart
Kreis
Heilbronn
Höhe
182 m ü. NHN
Fläche
41,17 km2
Einwohner
10.211 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
248 Einwohner je km2
Postleitzahl
74196
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
HN
Gemeindeschlüssel
08 1 25 069
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