Standesamt Stuttgart Feuerbach

Anschrift

Standesamt Stuttgart Feuerbach
Eberhardstr. 6
70161 Stuttgart


Mail:
standesamt@stuttgart.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 13:00
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: 08:30 – 13:00
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stuttgart Feuerbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0711) 21 68 88 52
E-Mail: standesamt@stuttgart.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stuttgart Feuerbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Stuttgart Feuerbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, welche Dokumente die Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Stuttgart Feuerbachgeborene Personen beim Standesamt Stuttgart Feuerbach zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie mehrere allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Praxis tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert die Behörde in Stuttgart Feuerbach das Dokument aus. Man unterscheidet mannigfaltige Formen der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Das Dokument wird benötigt zu verschiedene Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Stuttgart Feuerbach eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Stuttgart Feuerbach

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine anerkannte, gewöhnlich legitim statthafte, belegte Kennzeichung eines Beisammenseins von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Stuttgart Feuerbach anmelden und die hierfür wichtigen Dokumente beziehen. Unbedingt sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Stuttgart Feuerbach auftreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Stuttgart Feuerbach antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Amt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente wichtig sein! Ihr Trauamt in Stuttgart Feuerbach informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der notwendigen Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Stuttgart Feuerbach

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis

Höhe
247 m ü. NHN

Fläche
207,32 km2

Einwohner
626.275 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
3021 Einwohner je km2

Postleitzahl
70161

Vorwahl
0711

KFZ Kennzeichen
S

Gemeindeschlüssel
08 1 11 000

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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