Standesamt Gammertingen
Anschrift
Standesamt Gammertingen
Hohenzollernstr. 5
72501 Gammertingen
Mail: standesamt@gammertingen.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gammertingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@gammertingen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gammertingen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Gammertingen
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Gammertingengeborene Personen beim Standesamt Gammertingen zu beantragen.
Nachfolgend finden Sie mehrere grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Normalerweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, trotzdem dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt melden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamtsbüro Gammertingen das Dokument aus. Es finden sich mannigfaltige Formen von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.
Einsatz
Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird gebraucht bei verschiedene bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.
Wiederbeschaffung
Wenn die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Gammertingen einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Gammertingen
Definition
Eine Heirat definiert eine anerkannte, weitgehend rechtens zulässige, gefestigte Form eines Beisammenseins zweier Individuen.
Beschreibung
Die Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Gammertingen einleiten und die dazu relevanten Unterlagen zu beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig beim Amt in Gammertingen vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Gammertingen sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welches Amt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann hierfür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Abzüge sind nicht erlaubt!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In expliziten Fällen können weitere Schreiben unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Gammertingen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Gammertingen zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der benötigten Urkunden zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Gammertingen
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Tübingen
Kreis
Sigmaringen
Höhe
662 m ü. NHN
Fläche
52,97 km2
Einwohner
6331 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
120 Einwohner je km2
Postleitzahl
72501
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
SIG, SLG, STO, ÜB
Gemeindeschlüssel
08 4 37 031
Wegweiser:
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