Standesamt St. Peter Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt St. Peter
Klosterhof 12
79271 St. Peter


Mail:
standesamt@st-peter.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt St. Peter vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@st-peter.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt St. Peter.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt St. Peter

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in St. Peter geboren wurden, beim Standesamt St. Peter beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie mehrere grundlegende Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Amt St. Peter das Dokument aus. Man unterscheidet verschiedene Typen der Geburtsnachweisen, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal die Urkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, kann man beim Standesamt St. Peter eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man in der Regel personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt St. Peter

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine behördliche, vorwiegend rechtlich statthafte, gestärkte Bestätigung einer Vereinigung von zwei Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt St. Peter erklären und die dazu unerlässlichen Anträge und Urkunden besorgen. Generell sollten Sie persönlich beim Standesamt St. Peter antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in St. Peter antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere gewünscht sein! Ihr Standesamt in St. Peter ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt St. Peter zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten St. Peter

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

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Wegweiser:

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