Standesamt Hausen ob Verena Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Hausen ob Verena
Marktplatz 19
78549 Spaichingen


Mail:
standesamt@spaichingen.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hausen ob Verena vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@spaichingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hausen ob Verena.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hausen ob Verena

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, diejenigen, die die Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Hausen ob Verena geboren wurden, beim Standesamt Hausen ob Verena beantragt werden.

Im Weiteren sind verschiedene allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Generell vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, aber dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Amt Hausen ob Verena die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Versionen von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Das Dokument wird verwendet bei mannigfaltige administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn die Urkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Hausen ob Verena eine neue Urkunde ersuchen. Für diesen Zweck werden üblicherweise persönliche Daten sowie ein Ausweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hausen ob Verena

Definition

Eine Trauung bestimmt eine erklärte, vorwiegend gesetzlich geregelte, belegte Bestätigung einer Vereinigung mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Vermählung beim Amt in Hausen ob Verena anmelden und die dafür relevanten Anträge und Urkunden beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell beim Standesamt Hausen ob Verena auftauchen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Verehelichung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schreiben des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Hausen ob Verena klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hausen ob Verena schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Hausen ob Verena

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Freiburg

Kreis
Tuttlingen

Höhe
662 m ü. NHN

Fläche
18,5 km2

Einwohner
13.407 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
725 Einwohner je km2

Postleitzahl
78549

Vorwahl
07424

KFZ Kennzeichen
TUT

Gemeindeschlüssel
08 3 27 046

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Hausen ob Verena

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Wegweiser:

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