Standesamt Stuttgart West
Anschrift
Standesamt Stuttgart West
Eberhardstr. 6
70161 Stuttgart
Mail: standesamt@stuttgart.de
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 – 13:00
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: 08:30 – 13:00
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 13:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stuttgart West vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0711) 21 68 88 52
E-Mail: standesamt@stuttgart.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stuttgart West.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Stuttgart West
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, welche die Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Stuttgart Westgeborene Personen beim Standesamt Stuttgart West zu beantragen.
Nachfolgend finden Sie mehrere generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der Bundesrepublik müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen können auch die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Stuttgart West die Urkunde aus. Es existieren verschiedenartige Typen der Geburtsurkunden, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.
Anwendung
Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Das Dokument wird gebraucht zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.
Nachbestellung
Wenn die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Stuttgart West eine Duplikaturkunde anfordern. Hierfür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben sowie eine Identifikation, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
Für Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Stuttgart West
Definition
Eine Heirat bestimmt eine begründete, zumeist legitim legale, gesicherte Basis einer Beziehung zweier zusammengehörender Personen.
Beschreibung
Die beiden Personen sollten die Verehelichung beim Amt in Stuttgart West erklären und die zu diesem Zweck unerlässlichen Papiere holen. Grundsätzlich sollten Sie selbst im Stuttgart West auftauchen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welche Behörde für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Amt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dafür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte eine Mitteilung vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen eingereicht werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderer Lage können weitere Unterlagen wichtig sein! Ihr Standesamt in Stuttgart West berät Sie gerne.
Fristen
Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Stuttgart West zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Dokumente zeitlastig sein kann.
Kosten
Der Preis zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Stuttgart West
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Stuttgart
Kreis
Höhe
247 m ü. NHN
Fläche
207,32 km2
Einwohner
626.275 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
3021 Einwohner je km2
Postleitzahl
70161
Vorwahl
0711
KFZ Kennzeichen
S
Gemeindeschlüssel
08 1 11 000
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
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