Standesamt Ravenstein

Anschrift

Standesamt Ravenstein
Marktplatz 3
74706 Osterburken


Mail:
standesamt@osterburken.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ravenstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@osterburken.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ravenstein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ravenstein

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Ravensteingeborene Personen beim Standesamt Ravenstein zu beantragen.

Hier einige einige grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. In der Praxis übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt die Behörde in Ravenstein die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedenartige Arten von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird für unterschiedliche Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Wenn die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Ravenstein eine Duplikaturkunde ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man normalerweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es nötig sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ravenstein

Definition

Eine Vermählung definiert eine dokumentierte, meistenteils gesetzlich erlaubte, belegte Grundlage einer Verbindung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Eheschließung beim Amt in Ravenstein erklären und die dafür relevanten Dokumente beschaffen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Ravenstein antreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er die andere Person durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht in Ravenstein sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen werden weitere Untelagen vonnöten sein! Ihr Standesamt in Ravenstein ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Ravenstein zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Ravenstein

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Karlsruhe

Kreis
Neckar-Odenwald-Kreis

Höhe
247 m ü. NHN

Fläche
47,32 km2

Einwohner
6577 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
139 Einwohner je km2

Postleitzahl
74706

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
MOS, BCH

Gemeindeschlüssel
08 2 25 075

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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