Standesamt Neufra Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Neufra
Hohenzollernstr. 5
72501 Gammertingen


Mail:
standesamt@gammertingen.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neufra vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gammertingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neufra.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neufra

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Neufra geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Neufra beantragen.

Im Weiteren sind einige wenige Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Üblicherweise führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Amt Neufra die Geburtsurkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Sorten der Geburtsurkunden, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Sie wird benötigt zu vielfältige administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn das Dokument verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Neufra eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neufra

Definition

Eine Verehelichung bildet eine dokumentierte, zumeist rechtlich zulässige, gestärkte Bestätigung einer Bindung mehrerer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Heirat beim Standesamt in Neufra einleiten und die hierfür relevanten Dokumente beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Neufra erscheinen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht in Neufra sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Anmeldung der Heirat wirksam. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen werden weitere Untelagen notwendig sein! Ihr Standesamt in Neufra informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Neufra zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Neufra

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Tübingen

Kreis
Sigmaringen

Höhe
662 m ü. NHN

Fläche
52,97 km2

Einwohner
6331 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
120 Einwohner je km2

Postleitzahl
72501

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
SIG, SLG, STO, ÜB

Gemeindeschlüssel
08 4 37 031

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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