Standesamt Stuttgart Ost

Anschrift

Standesamt Stuttgart Ost
Eberhardstr. 6
70161 Stuttgart


Mail:
standesamt@stuttgart.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 13:00
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: 08:30 – 13:00
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stuttgart Ost vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0711) 21 68 88 52
E-Mail: standesamt@stuttgart.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stuttgart Ost.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Stuttgart Ost

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Stuttgart Ost ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Stuttgart Ost geboren sind.

Anbei einige wenige generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. In der Regel vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamtsbüro Stuttgart Ost die Urkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Versionen der Geburtsbescheinigungen, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt für mannigfaltige administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Stuttgart Ost eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck benötigt man in der Regel persönliche Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Stuttgart Ost

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine behördliche, zumeist gerecht zugestandene, verankerte Form einer Vereinigung gemeinsamer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt Stuttgart Ost aufnehmen und die dazu wichtigen Dokumente erhalten. Generell müssen Sie offiziell im Stuttgart Ost erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Stuttgart Ost sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dafür mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Eintragung der Heirat amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen notwendig sein! Das Trauamt in Stuttgart Ost ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Stuttgart Ost schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Stuttgart Ost

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis

Höhe
247 m ü. NHN

Fläche
207,32 km2

Einwohner
626.275 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
3021 Einwohner je km2

Postleitzahl
70161

Vorwahl
0711

KFZ Kennzeichen
S

Gemeindeschlüssel
08 1 11 000

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

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