Standesamt Oppenweiler Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Oppenweiler
Im Biegel 13
71522 Backnang


Mail:
standesamt@backnang.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00 / 15:00 – 18:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00
Freitag: 08:30 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oppenweiler vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 71 91) 89 42 26
E-Mail: standesamt@backnang.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oppenweiler.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oppenweiler

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, diejenigen, die die Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Oppenweiler geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Oppenweiler beantragen.

Im Weiteren sind einige Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. In der Praxis erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, trotzdem können auch die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamt Oppenweiler das Dokument aus. Man unterscheidet variantenreiche Kategorien der Geburtsurkunden, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird gebraucht für verschiedene administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sofern die Geburtsurkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Oppenweiler eine neue Urkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich meistens personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oppenweiler

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine erklärte, zumeist gerecht zugestandene, festgemachte Grundlage einer Beziehung gemeinsamer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Oppenweiler anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Nachweise. beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Oppenweiler auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser die andere Person durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Oppenweiler antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann hierfür einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für das Recht der Verehelichung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorliegen, Replikate sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Oppenweiler klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Oppenweiler zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Oppenweiler

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis
Rems-Murr-Kreis

Höhe
271 m ü. NHN

Fläche
39,38 km2

Einwohner
37.460 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
951 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
07191

KFZ Kennzeichen
WN, BK

Gemeindeschlüssel
08 1 19 008

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Oppenweiler

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