Standesamt Lichtenau
Anschrift
Standesamt Lichtenau
Hauptstraße 15
77839 Lichtenau
Mail: standesamt@lichtenau-baden.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lichtenau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@lichtenau-baden.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lichtenau.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Lichtenau
Definition
Eine Vermählung beschreibt eine bewiesene, zumeist zulässig zugestandene, untermauerte Bestätigung eines Bündnisses zweier Personen.
Beschreibung
Die Unverheirateten sollten die Heirat beim Standesamt Lichtenau anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Papiere besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig im Lichtenau vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinen Partner schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Lichtenau sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Heirat wirksam. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Persönliche Vorsprache des Paares bei Ihrem zuständigen Standesamt in Lichtenau . Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Lichtenau angemeldet werden.
Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Abweichungen binden nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
- Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.
Sind Sie aus dem Ausland?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.
Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen fixen Termin für die Eheschließung vereinbaren.
Unterlagen
Nach den Regelungen sind folgende Materialien vorzulegen:
Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben erforderlich sein! Ihr Amt in Lichtenau berät Sie gerne.
Fristen
Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Einholung der notwendigen Dokumente etwas dauern kann.
Kosten
Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Lichtenau
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Karlsruhe
Kreis
Rastatt
Höhe
127 m ü. NHN
Fläche
27,62 km2
Einwohner
4975 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
180 Einwohner je km2
Postleitzahl
77839
Vorwahl
07227
KFZ Kennzeichen
RA, BH
Gemeindeschlüssel
08 2 16 028
Bürgermeister
Christian Greilach (CDU)
Landesportal Baden-Württemberg
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Lichtenau
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