Standesamt Stolberg (Rheinland)

Anschrift

Standesamt Stolberg (Rheinland)
Rathausstraße 11–13
52222 Stolberg (Rheinland)


Mail:
standesamt@stolberg.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stolberg (Rheinland) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stolberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stolberg (Rheinland).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Stolberg (Rheinland)

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine anerkannte, gewöhnlich rechtens statthafte, verankerte Bestätigung einer Vereinigung von paarigen Menschen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Stolberg (Rheinland) anzeigen und die zu diesem Zweck wichtigen Unterlagen zu besorgen. Grundsätzlich müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Stolberg (Rheinland) auftauchen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann er seinen Partner schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht in Stolberg (Rheinland) sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Hochzeit verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen die Ehewilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen in geschriebener Form beauftragen, die Ehenschließung anzukündigen. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Stolberg (Rheinland) angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe im Ausland separiert, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Bündnis vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.

 

Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

In diesen Fällen ist eine Verehelichung. unmöglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

Kommen Sie aus dem Ausland?

Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen endgültigen Tag für die Eheschließung fixieren.

Unterlagen

Vorwiegend sind abzugeben:

 Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können weitere Schreiben gefordert sein! Ihr Standesamt in Stolberg (Rheinland) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Stolberg (Rheinland) schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Stolberg (Rheinland)

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Köln

Kreis

Höhe
260 m ü. NHN

Fläche
98,48 km2

Einwohner
56.103 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
570 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
AC, MON

Gemeindeschlüssel
05 3 34 032

Bürgermeister
Patrick Haas (SPD)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Nordrhein-Westfalen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stolberg (Rheinland)

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Stolberg (Rheinland).

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