Standesamt Borgentreich

Anschrift

Standesamt Borgentreich
Am Rathaus 13
34434 Borgentreich


Mail:
standesamt@borgentreich.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Borgentreich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@borgentreich.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Borgentreich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Borgentreich

Definition

Eine Ehe bildet eine begründete, meistens zulässig statthafte, gestärkte Form einer Beziehung zweier Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt Borgentreich anmelden und die zu diesem Zweck notwendigen Papiere holen. Generell müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Borgentreich erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, seinen Partner schriftlich zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Heirat wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim Heiratsamt Borgentreich. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Trauung zu melden. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Borgentreich gemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, geschieden, so gilt: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist die entsprechende Behörde, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Papiere vorzuweisen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen wichtig sein! Das Trauamt in Borgentreich beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Borgentreich schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Ermittlung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Borgentreich

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    205 m ü. NHN

    Fläche
    138,94 km2

    Einwohner
    8638 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    62 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    34434

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HX, WAR

    Gemeindeschlüssel
    05 7 62 012

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Borgentreich

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