Standesamt Borgentreich

Anschrift

Standesamt Borgentreich
Am Rathaus 13
34434 Borgentreich


Mail:
standesamt@borgentreich.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Borgentreich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@borgentreich.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Borgentreich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Borgentreich

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Borgentreichgeborene Personen beim Standesamt Borgentreich zu beantragen.

Im Folgenden sind zahlreiche Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Gewöhnlich verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz können ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamt Borgentreich die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedene Formen der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht bei vielfältige administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls die Urkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Borgentreich eine neue Urkunde beantragen. Hierfür benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Borgentreich

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine amtliche, vorwiegend legitim geregelte, gefestigte Grundlage einer Verbindung beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt Borgentreich anmelden und die dafür unerlässlichen Nachweise. besorgen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell beim Standesamt Borgentreich auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Borgentreich antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Borgentreich stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Borgentreich zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Borgentreich

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Detmold

Kreis

Höhe
205 m ü. NHN

Fläche
138,94 km2

Einwohner
8638 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
62 Einwohner je km2

Postleitzahl
34434

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
HX, WAR

Gemeindeschlüssel
05 7 62 012

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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Stadtgeschichte Standesamt

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