Standesamt Kerpen

Anschrift

Standesamt Kerpen
Stiftsplatz 14-16
50171 Kerpen


Mail:
standesamt@stadt-kerpen.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 13:30 – 18:30
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kerpen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 22 37) 5 82 46
E-Mail: standesamt@stadt-kerpen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kerpen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Kerpen

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine bewiesene, überwiegend juristisch erlaubte, untermauerte Grundlage eines Bündnisses gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Kerpen einleiten und die dazu erforderlichen Papiere erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell im Kerpen auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, die andere Person schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen einige Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht vom Standesamt. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen beim Standesamt Kerpen. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Ehevereinigung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Kerpen angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, aufgelöst, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Besonderheiten binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Papiere beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis die Ehewilligen eruieren und einen endgültigen Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Materialien einzureichen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original abgegeben werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können andere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Kerpen informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Kerpen schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Kerpen

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    95 m ü. NHN

    Fläche
    113,96 km2

    Einwohner
    66.294 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    582 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    BM

    Gemeindeschlüssel
    05 3 62 032

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Kerpen

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Kerpen.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Kerpen auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Nordrhein-Westfalen: