Standesamt Wegberg

Anschrift

Standesamt Wegberg
Rathausplatz 6
41844 Wegberg


Mail:
kirsten.bischofs@stadt.wegberg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 17:30
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wegberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 24 34) 8 33 41
E-Mail: kirsten.bischofs@stadt.wegberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wegberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wegberg

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine dokumentierte, überwiegend gerecht geregelte, gefestigte Erklärung einer Vereinigung von zwei Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Heirat beim Standesamt in Wegberg aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Dokumente erhalten. Prinzipiell sollten Sie selber im Wegberg vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht in Wegberg sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Trauung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Verlobten beim Standesamt Wegberg. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner schriftlich beauftragen, die Trauung zu melden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Wegberg angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, geschieden, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Unterschiede sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Materialien abzugeben: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere relevant sein! Ihr Amt in Wegberg klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Wegberg zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Unterlagen Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Wegberg

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    61 m ü. NHN

    Fläche
    84,34 km2

    Einwohner
    28.213 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    335 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    41844

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HS, ERK, GK

    Gemeindeschlüssel
    05 3 70 040

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Wegberg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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