Standesamt Monschau

Anschrift

Standesamt Monschau
Laufenstr. 84
52156 Monschau


Mail:
stadtverwaltung@monschau.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:15 / 14:00 – 15:30
Dienstag: 08:30 – 12:15
Mittwoch: 08:30 – 12:15 / 14:00 – 15:30
Donnerstag: 08:30 – 12:15 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Monschau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 24 72) 8 12 15
E-Mail: stadtverwaltung@monschau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Monschau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Monschau

Definition

Eine Trauung bildet eine dokumentierte, vorwiegend juristisch statthafte, verankerte Form einer Beziehung von paarigen Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Amt in Monschau aufnehmen und die zu diesem Zweck wichtigen Dokumente besorgen. Generell sollten Sie selbst im Monschau auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Verehelichung rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung der Behörde. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich beauftragen, die Verehelichung zu melden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten in Monschau angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Ausnahmen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Dokumente erbracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Trauung nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen fixen Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind vorzuzeigen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt gewünscht sein! Ihr Trauamt in Monschau beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Monschau schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Monschau

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    517 m ü. NHN

    Fläche
    94,6 km2

    Einwohner
    11.645 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    123 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    52156

    Vorwahl
    02472

    KFZ Kennzeichen
    AC, MON

    Gemeindeschlüssel
    05 3 34 020

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

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    Monschau

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    Stadtgeschichte

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