Standesamt Voerde (Niederrhein)

Anschrift

Standesamt Voerde (Niederrhein)
Rathausplatz 20
46562 Voerde


Mail:
standesamt@voerde-niederrhein.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Voerde (Niederrhein) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@voerde-niederrhein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Voerde (Niederrhein).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Voerde (Niederrhein)

Definition

Eine Vermählung benennt eine behördliche, meistens gerecht legale, gefestigte Basis eines Verbunds zweier zusammengehörender Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Amt in Voerde (Niederrhein) einleiten und die dazu unerlässlichen Dokumente beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie selbst im Voerde (Niederrhein) erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, die andere Person durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Voerde (Niederrhein) sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim Standesamt Voerde (Niederrhein). Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Voerde (Niederrhein) angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland getrennt, so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Ausnahmen binden nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Verlobten ausmachen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Dokumente darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Replikate sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können andere Belege erforderlich sein! Ihr Trauamt in Voerde (Niederrhein) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Voerde (Niederrhein) zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der benötigten Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Preis für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Voerde (Niederrhein)

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Voerde (Niederrhein)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Voerde.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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