Standesamt Erkelenz

Anschrift

Standesamt Erkelenz
Franziskanerplatz 10
41812 Erkelenz


Mail:
standesamt@erkelenz.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:30
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Erkelenz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 24 31) 8 53 00
E-Mail: standesamt@erkelenz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Erkelenz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Erkelenz

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine erklärte, zumeist gesetzlich legale, festgemachte Grundlage eines Verbunds von zwei Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Erkelenz einleiten und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich im Erkelenz vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Heiratswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Ehevereinigung zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Erkelenz angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Unterschiede gelten nur, wenn der Ehebund im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem die Hochzeit eingetragen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Tag für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Unterlagen einzureichen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorliegen, Abzüge reichen nicht aus !

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können andere Belege wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Erkelenz berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Einholung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Erkelenz

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    92 m ü. NHN

    Fläche
    117,34 km2

    Einwohner
    43.492 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    371 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    41812

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HS, ERK, GK

    Gemeindeschlüssel
    05 3 70 004

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Erkelenz

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Erkelenz.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Erkelenz auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Nordrhein-Westfalen: