Standesamt Kamp-Lintfort

Anschrift

Standesamt Kamp-Lintfort
Am Rathaus 2
47475 Kamp-Lintfort


Mail:
standesamt@kamp-lintfort.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kamp-Lintfort vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 28 42) 91 22 25
E-Mail: standesamt@kamp-lintfort.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kamp-Lintfort.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Kamp-Lintfort

Definition

Eine Heirat bildet eine behördliche, überwiegend rechtens zulässige, verankerte Begründung eines Bündnisses zweier Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Verehelichung beim Amt in Kamp-Lintfort anzeigen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie direkt im Kamp-Lintfort vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, den anderen in geschriebener Form ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dafür eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Heirat wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Verehelichung zu melden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Amt in Kamp-Lintfort gemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Nachweise erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen fixen Zeitpunkt die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Nachweise vorzubringen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Nachweis anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Unter besonderen Umständen unerlässlich sein! Das Trauamt in Kamp-Lintfort informiert Sie gerne!

    Fristen

    Normalerweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Kamp-Lintfort zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Kamp-Lintfort

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    33 m ü. NHN

    Fläche
    63,14 km2

    Einwohner
    37.847 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    599 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    47475

    Vorwahl
    02842

    KFZ Kennzeichen
    WES, DIN, MO

    Gemeindeschlüssel
    05 1 70 020

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Kamp-Lintfort

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