Standesamt Stadtlohn

Anschrift

Standesamt Stadtlohn
Markt 3
48703 Stadtlohn


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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:30 / 14:30 – 16:30
Dienstag: 08:30 – 12:30
Mittwoch: 08:30 – 12:30
Donnerstag: 08:30 – 12:30 / 14:30 – 17:30
Freitag: 08:30 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stadtlohn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 25 63) 8 73 40
E-Mail: info@stadtlohn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stadtlohn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Stadtlohn

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine anerkannte, meistenteils gerecht zulässige, gesicherte Bestätigung einer Beziehung beider Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Eheschließung bei der Behörde in Stadtlohn erklären und die hierbei unerlässlichen Papiere beschaffen. Generell müssen Sie eigenhändig beim Amt in Stadtlohn erscheinen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist es ihm gestattet die andere Person schriftlich bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dafür mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Hochzeit bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Verehelichung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Stadtlohn gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland geschieden, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Diskrepanzen gelten nur, wenn der Ehebund im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Dokumente einzureichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original eingereicht werden, nicht Originale reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Stadtlohn stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Stadtlohn zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der benötigten Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Stadtlohn

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    50 m ü. NHN

    Fläche
    79,25 km2

    Einwohner
    20.458 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    258 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    48703

    Vorwahl
    02563

    KFZ Kennzeichen
    BOR, AH, BOH

    Gemeindeschlüssel
    05 5 54 056

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Stadtlohn

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