Standesamt Wiehl

Anschrift

Standesamt Wiehl
Bahnhofstr. 1
51674 Wiehl


Mail:
t.klein@wiehl.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:30
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wiehl vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 22 62) 99-0
E-Mail: t.klein@wiehl.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wiehl.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wiehl

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Wiehl geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Wiehl beantragen.

Nachfolgend finden Sie verschiedene allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Normalerweise führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, jedoch können auch die Eltern eigenständig ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert die Behörde in Wiehl die Geburtsurkunde aus. Es existieren variantenreiche Typen von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird für mannigfaltige Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sofern die Urkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann man beim Standesamt Wiehl eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck werden normalerweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wiehl

Definition

Eine Trauung bildet eine amtliche, überwiegend juristisch rechtmäßige, verankerte Begründung eines Verbunds mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Eheschließung beim Standesamt Wiehl einleiten und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell im Wiehl vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Wiehl antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dafür mehrere Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Heirat rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere relevant sein! Ihr Hochzeitsamt in Wiehl berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Wiehl zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Wiehl

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Köln

Kreis

Höhe
191 m ü. NHN

Fläche
53,26 km2

Einwohner
25.088 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
471 Einwohner je km2

Postleitzahl
51674

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
GM

Gemeindeschlüssel
05 3 74 048

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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