Standesamt Wiehl

Anschrift

Standesamt Wiehl
Bahnhofstr. 1
51674 Wiehl


Mail:
t.klein@wiehl.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:30
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wiehl vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 22 62) 99-0
E-Mail: t.klein@wiehl.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wiehl.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wiehl

Definition

Eine Trauung bestimmt eine anerkannte, überwiegend zulässig statthafte, untermauerte Kennzeichung eines Bündnisses von paarigen Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat bei der Behörde in Wiehl einleiten und die dafür erforderlichen Nachweise. beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell im Wiehl antreten. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dazu eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Verehelichung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Hochzeitswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Wiehl . Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Ehenschließung zu melden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Wiehl gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zumeist notwendig, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Vermählung beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung zulassen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis die Ehewilligen ausmachen und einen konkreten Tag für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Nachweise vorzubringen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen relevant sein! Das Hochzeitsamt in Wiehl klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Wiehl zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Wiehl

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    191 m ü. NHN

    Fläche
    53,26 km2

    Einwohner
    25.088 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    471 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    51674

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    GM

    Gemeindeschlüssel
    05 3 74 048

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Wiehl

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    Stadtgeschichte

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