Standesamt Haltern am See

Anschrift

Standesamt Haltern am See
Dr.-Conrads-Straße 1
45721 Haltern am See


Mail:
standesamt@haltern-am-see.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Haltern am See vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@haltern-am-see.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Haltern am See.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Haltern am See

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine erklärte, gewöhnlich zulässig rechtmäßige, festgemachte Basis einer Verbindung beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Eheschließung beim Amt in Haltern am See einleiten und die hierfür erforderlichen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell beim Standesamt Haltern am See vorsprechen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist es ihm gestattet den anderen schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Haltern am See antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Eintragung der Hochzeit wirksam. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten bei der Behörde in Haltern am See. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Verehelichung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Amt in Haltern am See gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland geschieden so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen festmachen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Dokumente darzulegen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Haltern am See ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Haltern am See schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Haltern am See

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    40 m ü. NHN

    Fläche
    159,03 km2

    Einwohner
    37.808 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    238 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    45721

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    RE, CAS, GLA

    Gemeindeschlüssel
    05 5 62 016

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Haltern am See

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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