Standesamt Fröndenberg/Ruhr

Anschrift

Standesamt Fröndenberg/Ruhr
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr


Mail:
standesamt@froendenberg.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Fröndenberg/Ruhr vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@froendenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Fröndenberg/Ruhr.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Fröndenberg/Ruhr

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine amtliche, gewöhnlich rechtens legale, belegte Form eines Bündnisses zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Heirat beim Standesamt Fröndenberg/Ruhr anmelden und die hierfür relevanten Unterlagen zu beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt bei der Behörde in Fröndenberg/Ruhr auftauchen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann dieser, seinen Partner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit die Behörde prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dazu einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Heirat verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen des Paares beim für Sie zuständigen Amt in Fröndenberg/Ruhr. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen durch eine Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung zu melden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Fröndenberg/Ruhr angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland getrennt, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weitere Dokumente erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Ehewilligen feststellen und einen fixen Termin für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Dokumente abzugeben: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können weitere Dokumente wichtig sein! Das Standesamt in Fröndenberg/Ruhr stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Fröndenberg/Ruhr zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Fröndenberg/Ruhr

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    180 m ü. NHN

    Fläche
    56,23 km2

    Einwohner
    20.436 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    363 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    58730

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    UN, LH, LÜN

    Gemeindeschlüssel
    05 9 78 012

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Fröndenberg/Ruhr

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Fröndenberg/Ruhr.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Fröndenberg/Ruhr auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Nordrhein-Westfalen: