Standesamt Willich

Anschrift

Standesamt Willich
Albert-Oetker-Str. 98-102
47877 Willich


Mail:
standesamt@stadt-willich.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:30
Dienstag: 08:30 – 12:30
Mittwoch: 14:00 – 17:00
Donnerstag: 08:30 – 12:30
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Willich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 21 56) 94 95 57
E-Mail: standesamt@stadt-willich.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Willich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Willich

Definition

Eine Heirat beschreibt eine anerkannte, meistenteils juristisch zulässige, verankerte Erklärung einer Bindung zweier Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Heirat beim Standesamt Willich aufnehmen und die dazu notwendigen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell im Willich vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet den anderen durch eine Vollmacht zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss deswegen mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen die Ehewilligen bei der Behörde in Willich. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Hochzeit voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Willich gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Abweichungen gelten nur, wenn der Ehebund im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen feststellen und einen fixen Termin für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Materialien vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Kopien sind nicht erlaubt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können weitere Unterlagen wichtig sein! Ihr Trauamt in Willich beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Willich schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Willich

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    40 m ü. NHN

    Fläche
    67,8 km2

    Einwohner
    50.133 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    739 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    47877

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    VIE, KK

    Gemeindeschlüssel
    05 1 66 036

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

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