Standesamt Willich
Anschrift
Standesamt Willich
Albert-Oetker-Str. 98-102
47877 Willich
Mail: standesamt@stadt-willich.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 08:30 – 12:30
Dienstag: 08:30 – 12:30
Mittwoch: 14:00 – 17:00
Donnerstag: 08:30 – 12:30
Freitag:
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Willich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 21 56) 94 95 57
E-Mail: standesamt@stadt-willich.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Willich.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Willich
Definition
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Heirat beim Standesamt Willich aufnehmen und die dazu notwendigen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell im Willich vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet den anderen durch eine Vollmacht zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Registration der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Vermählung voranmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss deswegen mehrere Fragen an das Paar stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
In diesen Fällen ist eine Trauung augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.
Stammen Sie aus dem Ausland?
Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen feststellen und einen fixen Termin für die Eheschließung fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Kopien sind nicht erlaubt!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Situationen können weitere Unterlagen wichtig sein! Ihr Trauamt in Willich beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Willich schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Willich
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Düsseldorf
Kreis
Höhe
40 m ü. NHN
Fläche
67,8 km2
Einwohner
50.133 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
739 Einwohner je km2
Postleitzahl
47877
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
VIE, KK
Gemeindeschlüssel
05 1 66 036
Landesportal Nordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Willich
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