Standesamt Wilnsdorf
Anschrift
Standesamt Wilnsdorf
Marktplatz 1
57234 Wilnsdorf
Mail: standesamt@wilnsdorf.de
Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wilnsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@wilnsdorf.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wilnsdorf.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Wilnsdorf
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden bereitgestellt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Wilnsdorf geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Wilnsdorf eine Geburtsurkunde beantragen.
Im Folgenden sind mehrere allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der Bundesrepublik müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Regel übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt deklarieren.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Standesamt Wilnsdorf die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden variantenreiche Versionen der Geburtsurkunden, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.
Verwendungszweck
Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht für diverse Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.
Wiederbeschaffung
Wenn das Dokument verloren geht oder beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Wilnsdorf eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Ausweis, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Wilnsdorf
Definition
Eine Trauung beschreibt eine behördliche, überwiegend juristisch zulässige, untermauerte Basis eines Bündnisses von zwei Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Unverheirateten sollten die Eheschließung beim Standesamt in Wilnsdorf aufnehmen und die hierfür relevanten Unterlagen zu beziehen. Generell müssen Sie persönlich beim Amt in Wilnsdorf erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht in Wilnsdorf sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welche Behörde für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dazu ein paar Fragen an die Verlobten stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Registration der Heirat amtlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten eine Mitteilung der Behörde. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, nicht Originale gelten nicht!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In expliziten Fällen können weitere Unterlagen wichtig sein! Das Stadtbüro in Wilnsdorf informiert Sie gerne!
Fristen
Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Wilnsdorf zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der notwendigen Papiere etwas dauern kann.
Kosten
Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Wilnsdorf
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
LandesportalNordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Wegweiser:
Startseite » Nordrhein-Westfalen » Standesamt Wilnsdorf
Weitere Standesämter in Nordrhein-Westfalen:
News aus Wilnsdorf
- Peter Neumann von Fortuna Sittard: Auf der stetigen Jagd nach Talenten - Siegener Zeitung
- Dritter Bauabschnitt an den Talbrücken Rinsdorf und Rälsbach gestartet - Siegener Zeitung
- Bei Siegen: Kostenlos zum frischen Getränk – so soll‘s unterwegs gehen - WP News
- Schwerer Unfall zwischen Wilnsdorf und Neunkirchen: War das die Ursache? - Siegener Zeitung
- Falsche Kontonummer: Geldempfänger weigert sich, Geld zurückzuzahlen - WDR Nachrichten
- Wilnsdorf: Freier Grunder Straße zwischen Ober- und Unterwilden voll gesperrt - Siegener Zeitung