Standesamt Olsberg

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Standesamt Olsberg
Bigger Platz 6
59939 Olsberg


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standesamt@olsberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Olsberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@olsberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Olsberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Olsberg

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine dokumentierte, vorwiegend gerecht zugestandene, untermauerte Kennzeichung einer Vereinigung von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt Olsberg anmelden und die dazu erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Generell sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Olsberg antreten. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Amt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird dazu ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Einschreibung der Heirat verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Verlobten beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Ehevereinigung zu melden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Olsberg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland aufgelöst, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Besonderheiten gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Informationen beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Trauung unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen endgültigen Tag für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Nachweise einzureichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente relevant sein! Ihr Standesamt in Olsberg berät Sie gerne.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der erforderlichen Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Olsberg

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    360 m ü. NHN

    Fläche
    118 km2

    Einwohner
    14.410 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    122 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    59939

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HSK

    Gemeindeschlüssel
    05 9 58 036

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Olsberg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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