Standesamt Olsberg
Anschrift
Standesamt Olsberg
Bigger Platz 6
59939 Olsberg
Mail: standesamt@olsberg.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Olsberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@olsberg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Olsberg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Olsberg
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt Olsberg anmelden und die dazu erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Generell sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Olsberg antreten. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welches Amt für die Aufnahme der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung durchführen wollen.
Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Amt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird dazu ein paar Fragen an die Verlobten richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Einschreibung der Heirat verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Bei Zutreffung ist eine Trauung unmöglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung gestatten.
Stammen Sie von einem auswärtigen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.
Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen endgültigen Tag für die Eheschließung festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente relevant sein! Ihr Standesamt in Olsberg berät Sie gerne.
Fristen
Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der erforderlichen Nachweise Zeit kosten kann.
Kosten
Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Olsberg
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Arnsberg
Kreis
Höhe
360 m ü. NHN
Fläche
118 km2
Einwohner
14.410 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
122 Einwohner je km2
Postleitzahl
59939
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
HSK
Gemeindeschlüssel
05 9 58 036
Landesportal Nordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Olsberg
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Stadtgeschichte
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