Standesamt Spenge

Anschrift

Standesamt Spenge
Lange Str. 52–56
32139 Spenge


Mail:
standesamt@spenge.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Spenge vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@spenge.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Spenge.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Spenge

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine amtliche, zumeist gerecht geregelte, gefestigte Erklärung einer Beziehung gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Heirat beim Amt in Spenge anmelden und die hierfür wichtigen Nachweise. erhalten. Generell sollten Sie offiziell beim Standesamt Spenge vorbei kommen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen beim verantworlichen Amt in Spenge. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Spenge angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV abgenommen wurde. Ausnahmen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Trauung nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Leiter des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Verlobten feststellen und einen konkreten Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Belege zu überreichen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Spenge klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Spenge zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Spenge

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    129 m ü. NHN

    Fläche
    40,35 km2

    Einwohner
    14.313 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    355 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    32139

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HF

    Gemeindeschlüssel
    05 7 58 032

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Spenge

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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