Standesamt Spenge
Anschrift
Standesamt Spenge
Lange Str. 52–56
32139 Spenge
Mail: standesamt@spenge.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Spenge vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@spenge.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Spenge.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Spenge
Definition
Beschreibung
Die beiden Personen sollten die Heirat beim Amt in Spenge anmelden und die hierfür wichtigen Nachweise. erhalten. Generell sollten Sie offiziell beim Standesamt Spenge vorbei kommen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Anmeldung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.
Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?
In diesen Fällen ist eine Trauung nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.
Sind Sie aus dem Ausland?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Leiter des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Verlobten feststellen und einen konkreten Termin die Hochzeit festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Kopien können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Spenge klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Spenge zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Spenge
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Detmold
Kreis
Höhe
129 m ü. NHN
Fläche
40,35 km2
Einwohner
14.313 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
355 Einwohner je km2
Postleitzahl
32139
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
HF
Gemeindeschlüssel
05 7 58 032
Landesportal Nordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Spenge
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Stadtgeschichte
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