Standesamt Schieder-Schwalenberg

Anschrift

Standesamt Schieder-Schwalenberg
Domäne 3
32816 Schieder-Schwalenberg


Mail:
standesamt@schieder-schwalenberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schieder-Schwalenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schieder-schwalenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schieder-Schwalenberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Schieder-Schwalenberg

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine begründete, meistenteils juristisch rechtmäßige, gefestigte Kennzeichung einer Beziehung von zwei Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Trauung beim Standesamt in Schieder-Schwalenberg erklären und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden besorgen. Prinzipiell müssen Sie direkt im Schieder-Schwalenberg antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit die Behörde einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür viele Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Bericht vom Standesamt. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen beim für Sie zuständigen Amt in Schieder-Schwalenberg. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Hochzeit zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Schieder-Schwalenberg angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Ausnahmen zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die Hochzeit beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen konkreten Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Papiere vorzulegen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originalausgaben abgegeben werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen können andere Unterlagen wichtig sein! Ihr Stadtbüro in Schieder-Schwalenberg berät Sie gerne.

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Schieder-Schwalenberg schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der notwendigen Urkunden Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Schieder-Schwalenberg

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    213 m ü. NHN

    Fläche
    60,04 km2

    Einwohner
    8308 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    138 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    32816

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    LIP

    Gemeindeschlüssel
    05 7 66 060

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Schieder-Schwalenberg

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