Standesamt Königswinter

Anschrift

Standesamt Königswinter
Drachenfelsstr. 9-11
53639 Königswinter


Mail:
standesamt@koenigswinter.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 10:30
Dienstag: 08:30 – 10:30
Mittwoch: 08:30 – 10:30
Donnerstag: 08:30 – 10:30 / 14:00 – 17:00
Freitag: 08:30 – 10:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Königswinter vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 22 44) 88 93 61
E-Mail: standesamt@koenigswinter.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Königswinter.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Königswinter

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Königswintergeborene Personen beim Standesamt Königswinter zu beantragen.

Im Folgenden sind ein paar Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Meistens verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Amt Königswinter die Geburtsurkunde aus. Es existieren verschiedenartige Formen der Geburtsbescheinigungen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird bei vielfältige administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Königswinter einen Ersatz beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Königswinter

Definition

Eine Heirat bestimmt eine bewiesene, gewöhnlich zulässig legale, gestärkte Begründung einer Beziehung zweier zusammengehörender Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Königswinter aufnehmen und die hierfür erforderlichen Dokumente beziehen. Unbedingt müssen Sie selbst beim Amt in Königswinter antreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Königswinter antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Verehelichung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original eingereicht werden, Fotokopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben relevant sein! Das Hochzeitsamt in Königswinter stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Königswinter zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Königswinter

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Köln

Kreis

Höhe
57 m ü. NHN

Fläche
76,2 km2

Einwohner
41.065 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
539 Einwohner je km2

Postleitzahl
53639

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
SU

Gemeindeschlüssel
05 3 82 024

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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