Standesamt Königswinter

Anschrift

Standesamt Königswinter
Drachenfelsstr. 9-11
53639 Königswinter


Mail:
standesamt@koenigswinter.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 10:30
Dienstag: 08:30 – 10:30
Mittwoch: 08:30 – 10:30
Donnerstag: 08:30 – 10:30 / 14:00 – 17:00
Freitag: 08:30 – 10:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Königswinter vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 22 44) 88 93 61
E-Mail: standesamt@koenigswinter.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Königswinter.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Königswinter

Definition

Eine Trauung beschreibt eine bewiesene, vorwiegend rechtlich zulässige, gesicherte Basis einer Verbindung mehrerer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung beim Standesamt Königswinter anmelden und die hierfür erforderlichen Nachweise. erhalten. Unbedingt müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Königswinter vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Königswinter sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann dazu einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Registration der Verehelichung rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares bei der Behörde in Königswinter. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Ehenschließung voranzumelden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten in Königswinter angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, separiert, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Abweichungen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen Tag für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Unterlagen vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege wichtig sein! Das Standesamt in Königswinter klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Königswinter zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Königswinter

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    57 m ü. NHN

    Fläche
    76,2 km2

    Einwohner
    41.065 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    539 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    53639

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    SU

    Gemeindeschlüssel
    05 3 82 024

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Königswinter

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