Standesamt Neukirchen-Vluyn

Anschrift

Standesamt Neukirchen-Vluyn
Hans-Böckler-Str. 26
47506 Neukirchen-Vluyn


Mail:
standesamt@neukirchen-vluyn.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neukirchen-Vluyn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 28 45) 39 11 55
E-Mail: standesamt@neukirchen-vluyn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neukirchen-Vluyn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Neukirchen-Vluyn

Definition

Eine Trauung beschreibt eine begründete, meistens gerecht geregelte, untermauerte Grundlage einer Beziehung beider Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Vermählung beim Standesamt Neukirchen-Vluyn erklären und die hierbei notwendigen Papiere beschaffen. Unbedingt müssen Sie direkt beim Standesamt Neukirchen-Vluyn erscheinen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann dieser, den anderen schriftlich zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Neukirchen-Vluyn antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Amt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten bei der Behörde in Neukirchen-Vluyn. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Amt in Neukirchen-Vluyn gemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, getrennt, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Abweichungen zählen nur, wenn der Ehebund im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, zeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Trauung nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen fixen Tag für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Bescheinigungen darzulegen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können weitere Schreiben notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Neukirchen-Vluyn beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Neukirchen-Vluyn schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Neukirchen-Vluyn

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    15 m ü. NHN

    Fläche
    43,5 km2

    Einwohner
    27.613 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    635 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    47506

    Vorwahl
    02845

    KFZ Kennzeichen
    WES, DIN, MO

    Gemeindeschlüssel
    05 1 70 028

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Neukirchen-Vluyn

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