Standesamt Wassenberg

Anschrift

Standesamt Wassenberg
Roermonder Str. 25-27
41849 Wassenberg


Mail:
info@wassenberg.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wassenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 24 32) 4 90 03 23
E-Mail: info@wassenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wassenberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wassenberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Wassenberg geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Wassenberg beantragen.

Hier einige ein paar allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Gewöhnlich erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, allerdings können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamt Wassenberg die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Arten der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird benötigt für mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Sofern das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Wassenberg eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wassenberg

Definition

Eine Verehelichung definiert eine bewiesene, überwiegend rechtlich rechtmäßige, gestärkte Basis einer Bindung von paarigen Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt in Wassenberg anmelden und die zu diesem Zweck wichtigen Unterlagen zu beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Wassenberg auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen viele Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für das Recht der Trauung verbindlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben der Behörde. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen gefordert sein! Das Amt in Wassenberg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Wassenberg schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Wassenberg

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Köln

Kreis

Höhe
50 m ü. NHN

Fläche
42,43 km2

Einwohner
18.952 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
447 Einwohner je km2

Postleitzahl
41849

Vorwahl
02432

KFZ Kennzeichen
HS, ERK, GK

Gemeindeschlüssel
05 3 70 036

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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Stadtgeschichte Standesamt

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