Standesamt Wassenberg

Anschrift

Standesamt Wassenberg
Roermonder Str. 25-27
41849 Wassenberg


Mail:
info@wassenberg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wassenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 24 32) 4 90 03 23
E-Mail: info@wassenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wassenberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wassenberg

Definition

Eine Vermählung bildet eine begründete, vorwiegend legitim legale, verankerte Begründung eines Bündnisses gemeinsamer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung bei der Behörde in Wassenberg anzeigen und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst im Wassenberg erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Heirat verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Eheschließenden bei Ihrem zuständigen Standesamt in Wassenberg . Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Trauung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Wassenberg angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland geschieden so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das Standesamt, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen Zeitpunkt für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Papiere darzulegen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original eingereicht werden, Kopien sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderer Lage werden weitere Untelagen vonnöten sein! Ihr Standesamt in Wassenberg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Wassenberg zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Preis für die Ermittlung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Wassenberg

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    50 m ü. NHN

    Fläche
    42,43 km2

    Einwohner
    18.952 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    447 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    41849

    Vorwahl
    02432

    KFZ Kennzeichen
    HS, ERK, GK

    Gemeindeschlüssel
    05 3 70 036

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Wassenberg

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