Standesamt Hallenberg

Anschrift

Standesamt Hallenberg
Rathausplatz 1
59969 Hallenberg


Mail:
standesamt@stadt-hallenberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hallenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-hallenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hallenberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hallenberg

Definition

Eine Verehelichung definiert eine bewiesene, vorwiegend rechtens zugestandene, verankerte Form einer Vereinigung mehrerer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat bei der Behörde in Hallenberg einleiten und die hierbei wichtigen Papiere erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie direkt beim Standesamt Hallenberg vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann dieser, die andere Person schriftlich zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dazu einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Verehelichung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Hochzeit voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Hallenberg gemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland geschieden, so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn die Ehe im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen feststellen und einen fixen Termin für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Belege abzugeben: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Abzüge reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise erforderlich sein! Ihr Amt in Hallenberg klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Hallenberg zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Hallenberg

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    420 m ü. NHN

    Fläche
    65,35 km2

    Einwohner
    4481 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    69 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    59969

    Vorwahl
    02984

    KFZ Kennzeichen
    HSK

    Gemeindeschlüssel
    05 9 58 020

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Hallenberg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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