Standesamt Hallenberg

Anschrift

Standesamt Hallenberg
Rathausplatz 1
59969 Hallenberg


Mail:
standesamt@stadt-hallenberg.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hallenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-hallenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hallenberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hallenberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Hallenberg ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Hallenberg geboren sind.

Nachstehend sind einige Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Meistens tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch können auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamt Hallenberg die Urkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Versionen der Geburtsurkunden, etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird zu mannigfaltige administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Hallenberg eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür werden gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hallenberg

Definition

Eine Trauung bestimmt eine dokumentierte, meistens juristisch geregelte, belegte Begründung eines Verbunds zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat beim Standesamt Hallenberg erklären und die dazu unerlässlichen Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell beim Amt in Hallenberg vorbei kommen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht in Hallenberg sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Amt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dazu mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen gefordert sein! Ihr Trauamt in Hallenberg ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hallenberg zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der notwendigen Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Hallenberg

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Arnsberg

Kreis

Höhe
420 m ü. NHN

Fläche
65,35 km2

Einwohner
4481 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
69 Einwohner je km2

Postleitzahl
59969

Vorwahl
02984

KFZ Kennzeichen
HSK

Gemeindeschlüssel
05 9 58 020

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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