Standesamt Lüdinghausen

Anschrift

Standesamt Lüdinghausen
Borg 2
59348 Lüdinghausen


Mail:
standesamt@stadt-luedinghausen.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:30 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:30 – 12:30 / 14:00 – 16:00
Mittwoch: 08:30 – 12:30
Donnerstag: 08:30 – 12:30 / 14:00 – 17:00
Freitag: 08:30 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lüdinghausen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 25 91) 92 62 62
E-Mail: standesamt@stadt-luedinghausen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lüdinghausen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lüdinghausen

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine begründete, gewöhnlich juristisch rechtmäßige, verankerte Erklärung eines Bündnisses mehrerer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt Lüdinghausen erklären und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu holen. Generell sollten Sie offiziell beim Standesamt Lüdinghausen auftauchen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist erforderlich, damit das Amt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann dafür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Ehevereinigung anzumelden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Lüdinghausen angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, aufgelöst, so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Papiere organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen feststellen und einen konkreten Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Papiere vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Ihr Amt in Lüdinghausen informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Lüdinghausen

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    50 m ü. NHN

    Fläche
    140,54 km2

    Einwohner
    24.847 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    177 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    59348

    Vorwahl
    02591

    KFZ Kennzeichen
    COE, LH

    Gemeindeschlüssel
    05 5 58 024

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Lüdinghausen

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Lüdinghausen.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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