Standesamt Hörstel

Anschrift

Standesamt Hörstel
Kalixtusstraße 6
48477 Hörstel


Mail:
standesamt@hoerstel.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hörstel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hoerstel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hörstel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hörstel

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine begründete, überwiegend legitim rechtmäßige, belegte Form einer Bindung zweier zusammengehörender Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt in Hörstel anmelden und die hierfür erforderlichen Dokumente beschaffen. Unbedingt müssen Sie persönlich bei der Behörde in Hörstel vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Hörstel antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Verehelichung amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Eheschließenden beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Verehelichung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Hörstel angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, geschieden so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Besonderheiten zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Verlobten festmachen und einen endgültigen Tag für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Belege einzureichen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können weitere Dokumente wichtig sein! Ihr Hochzeitsamt in Hörstel beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hörstel zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Hörstel

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    45 m ü. NHN

    Fläche
    107,54 km2

    Einwohner
    20.506 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    191 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    48477

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    ST, BF, TE

    Gemeindeschlüssel
    05 5 66 016

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

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