Standesamt Olfen

Anschrift

Standesamt Olfen
Kirchstr. 5
59399 Olfen


Mail:
info@olfen.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Olfen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 25 95) 3 89-0
E-Mail: info@olfen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Olfen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Olfen

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine begründete, vorwiegend rechtens zugestandene, gesicherte Erklärung eines Beisammenseins zweier Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Trauung beim Amt in Olfen erklären und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden holen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Olfen erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann deswegen einige Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Eintragung der Verehelichung verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen schriftlich bemächtigen, die Hochzeit anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Amt in Olfen gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn die Ehe im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Verlobten ausmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Belege vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale reichen nicht aus !

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen können weitere Schreiben erforderlich sein! Das Trauamt in Olfen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Olfen schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der benötigten Papiere etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Olfen

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    48 m ü. NHN

    Fläche
    52,43 km2

    Einwohner
    13.040 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    249 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    59399

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    COE, LH

    Gemeindeschlüssel
    05 5 58 036

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

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    Olfen

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    Stadtgeschichte

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