Standesamt Erndtebrück

Anschrift

Standesamt Erndtebrück
Talstraße 27
57339 Erndtebrück


Mail:
standesamt@erndtebrueck.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Erndtebrück vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@erndtebrueck.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Erndtebrück.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Erndtebrück

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Erndtebrückgeboren wurden, beim Standesamt Erndtebrück beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie verschiedene allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Üblicherweise verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, aber können ebenso die Eltern selbst die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Erndtebrück die Urkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Formen der Geburtsbescheinigungen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet zu verschiedene Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Erndtebrück eine neue Urkunde beantragen. Dafür benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Erndtebrück

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine anerkannte, zumeist gesetzlich legale, gefestigte Form eines Bündnisses zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt Erndtebrück anmelden und die dafür unerlässlichen Dokumente beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich im Erndtebrück vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Trauung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Schreiben der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Kopien gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können andere Unterlagen unerlässlich sein! Das Trauamt in Erndtebrück informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.