Standesamt Borgholzhausen

Anschrift

Standesamt Borgholzhausen
Schulstraße 5
33829 Borgholzhausen


Mail:
standesamt@borgholzhausen.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Borgholzhausen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@borgholzhausen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Borgholzhausen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Borgholzhausen

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine erklärte, meistens legitim rechtmäßige, festgemachte Grundlage einer Verbindung von zwei Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt Borgholzhausen erklären und die zu diesem Zweck wichtigen Dokumente holen. Auf jeden Fall müssen Sie persönlich beim Standesamt Borgholzhausen vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Borgholzhausen antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann deswegen einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der bald Verheirateten beim zuständigen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner schriftlich bemächtigen, die Ehenschließung anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Amt in Borgholzhausen gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn der Ehebund im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Verlobten eruieren und einen fixen Tag die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Schreiben zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können andere Belege relevant sein! Ihr Trauamt in Borgholzhausen klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Borgholzhausen zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Borgholzhausen

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    135 m ü. NHN

    Fläche
    55,99 km2

    Einwohner
    9001 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    161 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    33829

    Vorwahl
    05425

    KFZ Kennzeichen
    GT

    Gemeindeschlüssel
    05 7 54 004

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Borgholzhausen

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Borgholzhausen.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Borgholzhausen auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Nordrhein-Westfalen: