Standesamt Bad Honnef

Anschrift

Standesamt Bad Honnef
Rathausplatz 1
53604 Bad Honnef


Mail:
standesamt@meinbadhonnef.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bad Honnef vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@meinbadhonnef.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bad Honnef.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bad Honnef

Definition

Eine Vermählung definiert eine bewiesene, weitgehend legitim geregelte, festgemachte Grundlage einer Vereinigung von zwei Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Verehelichung beim Standesamt in Bad Honnef anmelden und die hierfür relevanten Nachweise. beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Bad Honnef vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird deswegen viele Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für das Recht der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares beim Heiratsamt Bad Honnef. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Trauung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Bad Honnef angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland aufgelöst, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Verlobten eruieren und einen Termin für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Materialien vorzuweisen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können andere Belege wichtig sein! Ihr Amt in Bad Honnef beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Bad Honnef zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Bad Honnef

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    75 m ü. NHN

    Fläche
    48,14 km2

    Einwohner
    25.738 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    535 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    53604

    Vorwahl
    02224

    KFZ Kennzeichen
    SU

    Gemeindeschlüssel
    05 3 82 008

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bad Honnef

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