Standesamt Gladbeck

Anschrift

Standesamt Gladbeck
Willy-Brandt-Platz 2
45964 Gladbeck


Mail:
standesamt@gladbeck.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gladbeck vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gladbeck.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gladbeck.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gladbeck

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine dokumentierte, gewöhnlich juristisch zugestandene, gestärkte Kennzeichung einer Vereinigung von zwei Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Standesamt Gladbeck erklären und die dazu unerlässlichen Nachweise. holen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst im Gladbeck auftreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht in Gladbeck sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in geschriebener Form bemächtigen, die Trauung anzumelden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter in Gladbeck angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, separiert, so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen ausmachen und einen fixen Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind einzureichen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können weitere Schreiben erforderlich sein! Ihr Standesamt in Gladbeck informiert Sie gerne!

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Gladbeck zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Gladbeck

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    63 m ü. NHN

    Fläche
    35,97 km2

    Einwohner
    75.343 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    2095 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    02043

    KFZ Kennzeichen
    RE, CAS, GLA

    Gemeindeschlüssel
    05 5 62 014

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Gladbeck

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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