Standesamt Essen Freisenbruch

Anschrift

Standesamt Essen Freisenbruch
Hollestraße 3
45127 Essen


Mail:
standesamt@essen.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 13:00
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch: 08:00 – 13:00
Donnerstag: 08:00 – 13:00, 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Essen Freisenbruch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0201) 880
E-Mail: standesamt@essen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Essen Freisenbruch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Essen Freisenbruch

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten wichtige Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Essen Freisenbruch geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Essen Freisenbruch beantragen.

Im Folgenden sind ein paar allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Meistens erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt die Behörde in Essen Freisenbruch das Dokument aus. Es finden sich verschiedene Versionen der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird benötigt zu unterschiedliche administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Essen Freisenbruch eine neue Urkunde anfordern. Hierfür benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten und eine Identifikation, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Essen Freisenbruch

Definition

Eine Ehe bestimmt eine dokumentierte, gewöhnlich rechtlich legale, gestärkte Kennzeichung eines Beisammenseins mehrerer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Heirat bei der Behörde in Essen Freisenbruch einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. erhalten. Generell müssen Sie eigenhändig beim Amt in Essen Freisenbruch auftreten. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu einige Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Aufnahme der Heirat rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen vorliegen, Replikate reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Essen Freisenbruch beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Essen Freisenbruch

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Düsseldorf

Kreis

Höhe
116 m ü. NHN

Fläche
210,34 km2

Einwohner
579.432 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
2755 Einwohner je km2

Postleitzahl
45127–45359

Vorwahl
0201, 02054, 0209

KFZ Kennzeichen
E

Gemeindeschlüssel
05 1 13 000

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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