Standesamt Kempen

Anschrift

Standesamt Kempen
Neustr. 32
47906 Kempen


Mail:
rathaus@kempen.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:30 / 14:30 – 16:00
Dienstag: 08:00 – 12:30
Mittwoch: 08:00 – 12:30
Donnerstag: 08:00 – 12:30 / 14:30 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kempen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 21 52) 9 17 24 55
E-Mail: rathaus@kempen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kempen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Kempen

Definition

Eine Heirat beschreibt eine behördliche, meistens rechtlich rechtmäßige, verankerte Begründung einer Beziehung von zwei Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung beim Standesamt in Kempen einleiten und die dafür relevanten Nachweise. holen. Prinzipiell sollten Sie offiziell beim Amt in Kempen auftauchen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit die Behörde prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim Heiratsamt Kempen. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten in Kempen angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Abweichungen zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Trauung nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen endgültigen Termin für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind einzureichen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Abzüge reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen gewünscht sein! Das Trauamt in Kempen ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Kempen zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der notwendigen Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Kempen

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    35 m ü. NHN

    Fläche
    68,8 km2

    Einwohner
    34.562 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    502 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    47906

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    VIE, KK

    Gemeindeschlüssel
    05 1 66 012

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Kempen

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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