Standesamt Versmold

Anschrift

Standesamt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold


Mail:
standesamt@versmold.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Versmold vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@versmold.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Versmold.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Versmold

Definition

Eine Hochzeit benennt eine behördliche, überwiegend gerecht legale, gestärkte Begründung eines Verbunds gemeinsamer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt Versmold anmelden und die dazu notwendigen Anträge und Urkunden holen. Unbedingt müssen Sie offiziell bei der Behörde in Versmold auftauchen. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht in Versmold sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann dazu eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Einschreibung der Hochzeit rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen schriftlich beauftragen, die Ehevereinigung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Versmold angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, geschieden, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen fixen Zeitpunkt die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Bescheinigungen vorzuzeigen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen werden weitere Untelagen relevant sein! Ihr Standesamt in Versmold ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Versmold zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Einholung der notwendigen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Versmold

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    70 m ü. NHN

    Fläche
    85,57 km2

    Einwohner
    21.829 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    255 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    33775

    Vorwahl
    05423

    KFZ Kennzeichen
    GT

    Gemeindeschlüssel
    05 7 54 048

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Versmold

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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