Standesamt Baesweiler
Anschrift
Standesamt Baesweiler
Mariastr. 2
52499 Baesweiler
Mail: info@stadt.baesweiler.de
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Öffnungszeiten
Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 17:30
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Freitag: 08:30 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Baesweiler vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 24 01) 80 01 08
E-Mail: info@stadt.baesweiler.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Baesweiler.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Baesweiler
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Baesweiler geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Baesweiler beantragen.
Im Weiteren sind mehrere allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Üblicherweise führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch können auch die Eltern eigenständig ihre Geburt deklarieren.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamt Baesweiler die Urkunde aus. Es finden sich diverse Versionen von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.
Verwendungszweck
Das Dokument dient als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird gebraucht bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Wenn die Urkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Baesweiler eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür benötigt man in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Baesweiler
Definition
Eine Verehelichung bildet eine erklärte, meistens rechtlich erlaubte, gesicherte Grundlage einer Bindung von zwei Individuen.
Beschreibung
Die Unverheirateten sollten die Heirat bei der Behörde in Baesweiler einleiten und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu besorgen. Grundsätzlich sollten Sie selbst bei der Behörde in Baesweiler erscheinen. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Durchführung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung anmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Anmeldung der Heirat bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, nicht Originale können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Ihr Amt in Baesweiler ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Normalerweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Baesweiler schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Baesweiler
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Köln
Kreis
Höhe
130 m ü. NHN
Fläche
27,84 km2
Einwohner
27.351 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
982 Einwohner je km2
Postleitzahl
52499
Vorwahl
02401
KFZ Kennzeichen
AC, MON
Gemeindeschlüssel
05 3 34 008
LandesportalNordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
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