Standesamt Baesweiler

Anschrift

Standesamt Baesweiler
Mariastr. 2
52499 Baesweiler


Mail:
info@stadt.baesweiler.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 17:30
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Baesweiler vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 24 01) 80 01 08
E-Mail: info@stadt.baesweiler.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Baesweiler.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Baesweiler

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine amtliche, meistenteils gerecht zugestandene, belegte Basis einer Vereinigung zweier Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Baesweiler anmelden und die hierfür notwendigen Unterlagen zu holen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig im Baesweiler auftauchen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dafür einige Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Aufnahme der Trauung amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Heiratswilligen beim verantworlichen Amt in Baesweiler. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen in geschriebener Form dazu befähigen, die Trauung zu melden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Baesweiler angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bestätitigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das Standesamt, bei dem die Vermählung eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Unterlagen zu überreichen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise wichtig sein! Ihr Standesamt in Baesweiler berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Nachweise zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Baesweiler

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    130 m ü. NHN

    Fläche
    27,84 km2

    Einwohner
    27.351 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    982 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    52499

    Vorwahl
    02401

    KFZ Kennzeichen
    AC, MON

    Gemeindeschlüssel
    05 3 34 008

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Baesweiler

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