Standesamt Rheinberg
Anschrift
Standesamt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg
Mail: stadtverwaltung@rheinberg.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 08:30 – 12:00 / 13:00 – 16:00
Dienstag: 08:30 – 12:00 / 13:00 – 16:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00 / 13:00 – 16:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 13:00 – 17:00
Freitag: 08:30 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rheinberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 28 43) 17 13 25
E-Mail: stadtverwaltung@rheinberg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rheinberg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Rheinberg
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt in Rheinberg anzeigen und die hierfür unerlässlichen Papiere beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt beim Amt in Rheinberg vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Rheinberg antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Heirat voranmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dazu mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Hochzeit verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
In diesen Fällen ist eine Hochzeit nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.
Kommen Sie von einem auswärtigen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen Zeitpunkt die Hochzeit festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Kopien reichen nicht aus !
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderer Lage können weitere Papiere unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Rheinberg klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Rheinberg
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Düsseldorf
Kreis
Höhe
20 m ü. NHN
Fläche
75,24 km2
Einwohner
30.863 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
410 Einwohner je km2
Postleitzahl
47495
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
WES, DIN, MO
Gemeindeschlüssel
05 1 70 032
Landesportal Nordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Rheinberg
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Stadtgeschichte
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