Standesamt Marienmünster

Anschrift

Standesamt Marienmünster
Schulstraße 1
37696 Marienmünster


Mail:
standesamt@marienmuenster.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Marienmünster vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@marienmuenster.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Marienmünster.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Marienmünster

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine amtliche, meistenteils rechtlich geregelte, untermauerte Grundlage eines Beisammenseins von zwei Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Verehelichung beim Amt in Marienmünster anzeigen und die hierfür unerlässlichen Nachweise. holen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Marienmünster auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, kann er die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dafür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Trauung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Marienmünster. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Verehelichung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Amt in Marienmünster gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Abweichungen gelten nur, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Hochzeit augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Ehewilligen feststellen und einen Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Papiere einzureichen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen vonnöten sein! Das Standesamt in Marienmünster klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Marienmünster zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Marienmünster

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    204 m ü. NHN

    Fläche
    64,36 km2

    Einwohner
    4900 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    76 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    37696

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HX, WAR

    Gemeindeschlüssel
    05 7 62 024

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Marienmünster

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Marienmünster.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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