Standesamt Marienmünster

Anschrift

Standesamt Marienmünster
Schulstraße 1
37696 Marienmünster


Mail:
standesamt@marienmuenster.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Marienmünster vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@marienmuenster.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Marienmünster.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Marienmünster

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Marienmünster geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Marienmünster eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie mehrere allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Generell führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch dürfen auch die Eltern selbst die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamt Marienmünster die Urkunde aus. Es gibt diverse Sorten der Geburtsurkunden, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Das Dokument wird benötigt bei verschiedene Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass das Dokument verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Marienmünster eine neue Urkunde bitten. Zu diesem Zweck benötigt man in der Regel personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, und auch die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Marienmünster

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine amtliche, gewöhnlich rechtens zugestandene, belegte Kennzeichung einer Bindung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Verehelichung beim Amt in Marienmünster anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu holen. Grundsätzlich müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Marienmünster vorsprechen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann dieser, die andere Person schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Marienmünster antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Verehelichung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Marienmünster ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Marienmünster zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Marienmünster

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Detmold

Kreis

Höhe
204 m ü. NHN

Fläche
64,36 km2

Einwohner
4900 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
76 Einwohner je km2

Postleitzahl
37696

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
HX, WAR

Gemeindeschlüssel
05 7 62 024

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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Stadtgeschichte Standesamt

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