Standesamt Overath

Anschrift

Standesamt Overath
Hauptstr. 30
51491 Overath


Mail:
standesamt@overath.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 17:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Overath vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 22 06) 60 21 66
E-Mail: standesamt@overath.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Overath.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Overath

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine amtliche, überwiegend gesetzlich statthafte, verankerte Form eines Bündnisses von zwei Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt in Overath aufnehmen und die dafür wichtigen Papiere holen. Prinzipiell sollten Sie selber im Overath vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist vonnöten, damit die Behörde überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Anmeldung der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden bei der Behörde in Overath. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Ehevereinigung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Overath angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland getrennt, so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen festmachen und einen endgültigen Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Urkunden vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Nachbildungen gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können andere Belege vonnöten sein! Ihr Standesamt in Overath beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Overath zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Overath

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    100 m ü. NHN

    Fläche
    68,88 km2

    Einwohner
    27.148 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    394 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    51491

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    GL

    Gemeindeschlüssel
    05 3 78 024

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